Übersicht
1. Hausordnung
2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Hausordnung:
folgt....
2. Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Eure Rechte als Mitglieder
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Teilnahmerecht an der Mitgliedsversammlung: jedes Mitglied hat grundsätzlich das Recht, an der Mitgliederversammlung
teilzunehmen.
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Abstimmungsrecht in der Mitgliedsversammlung.
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Einberufungsrecht einer außerordentlichen Mitgliederversammlung: Dies ist zuvor mit dem Vorstand abzusprechen und dieser entscheidet
letztlich über die Notwendigkeit und Durchführung.
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Informationsrecht gegenüber dem Vorstand
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Recht auf informationelle Selbstbestimmung: es ist in der Verfassung geregelt, dass jeder Bundesbürger des Recht auf informationelle
Selbstbestimmung hat. Somit kann jeder darüber bestimmen, was mit seinen persönlichen Daten passiert. In Bezug auf den Verein bedeutet dies, dass der Verein lediglich vereinsnotwendige Daten
von euch verwenden darf. Darunter fallen beispielsweise die Adresse sowie Bankdaten, damit ihr angeschrieben werden könnt, Beiträge ordnungsgemäß erhoben und eure Zahlungen zugeordnet werden
können. Das Weiteren habt ihr folglich das Recht auf Auskunft, vom Vorstand in Erfahrung zu bringen, welche persönlichen Daten von euch gespeichert wurden und was mit diesen passiert.
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Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Vereins: Dies gilt natürlich nur zu den Öffnungszeiten.
Eure Pflichten als Mitglieder
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Entrichtung der Beitragsgebühr: der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge. Somit liegt es auf der Hand, dass grundsätzlich jedes
Mitglied seinen Beitrag zu entrichten hat.
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Zahlung von Umlagen: durch Umlagen werden Sonderbeiträge bezeichnet, die die regulären Beiträge ersetzen oder zusätzlich zu diesen zu zahlen
sind.
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Zahlung von Benutzungsgebühren: sieht die Satzung eine Benutzungsgebühr für Vereinseigentum vor, so müsst ihr diese als Mitglieder
entrichten.
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Ableistung von kostenlosen Arbeitsstunden: beim Beitritt zu einem Verein verpflichtet ihr euch, dem Verein Arbeitsstunden kostenlos zur
Verfügung zu stehen.
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Treuepflicht: ein Mitglied muss sich sowohl im Verein als auch außerhalb loyal verhalten und darf nicht gegen Vereinszwecke
verstoßen.
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Förderpflicht: als Mitglieder seid ihr dazu verpflichtet, aktiv am Vereins Leben teilzunehmen und zu mindestens Vereinsveranstaltungen zu
besuchen oder je nach Verein Fortbildungen wahrzunehmen.